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Wunsch & Wahlrecht

 
Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik auszusuchen, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

 

Formulieren Sie Ihren Wunsch, in der Klinik am Rosengarten aufgenommen zu werden mithilfe des folgenden Formulars:


Wurde der Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt oder die Zuweisung erfolgte nicht in Ihre Wunschklinik, können Sie Widerspruch einlegen: